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Wir über uns
Die Ende 2004 gegründete Deutsche Stiftung für Recht und Informatik (DSRI) hat Anfang Mai 2005 ihre Tätigkeit in Oldenburg aufgenommen. Der satzungsmäßige Zweck der DSRI (s. Rubrik Satzung) besteht in der Förderung der universitären und beruflichen Ausbildung von Juristen und Informatikern, die sich mit Fragen des Informationsrechts und der Rechtsinformatik befassen ( Definition Rechtsinformatik).
Hier im Bereich "Wir über uns" informieren wir Sie über
- die Aufgaben der DSRI,
- den Vorstand,
- den Stiftungsrat,
- die Satzung und
- die Zusammenarbeit mit der "Deutschen Gesellschaft für Recht
und Informatik e.V." (DGRI).
Darüberhinaus bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Informationsmaterialien in gedruckter Form anzufordern bzw. unter der Rubrik Informationsmaterial für den Ausdruck herunterzuladen.
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