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Definition RechtsinformatikUnter Rechtsinformatik versteht die DSRI die Wissenschaft von den Voraussetzungen, Anwendungen und Folgen der Informationstechnik im Recht. Dazu gehören insbesondere das IT-Recht, EDV-Vertragsrecht, Rechtsschutz von Soft- und Hardware, Telekommunikations- und Medienrecht, Internet und E-Commerce-Recht, arbeitsrechtliche Aspekte,Computerkriminalität und Datenschutz. |
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