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Weiterbildung - Seminare / TagungenDie DSRI veranstaltet regelmäßige Seminare und Workshops zu Themen der Rechtsinformatik, insbesondere gemeinsam mit der DGRI die jährliche Herbstakademie für junge Anwältinnen und Anwälte. Sie unterstützt Bestrebungen, einen hochschulübergreifenden, gemeinsam getragenen weiterbildenden Masterstudiengang "Rechtsinformatik" mit dem anerkannten Hochschulabschluss LL.M. für Juristinnen und Juristen.
Einladung zum Workshop Rechtsfragen Virtueller Welten13. November 2009, 9.30 - 17:00 Uhr
Das Forschungsprojekt „Rechtsfragen Virtueller Welten“ veranstaltet in Kooperation mit der Deutschen Stiftung für Recht und Informatik (DSRI) den Workshop Rechtsfragen Virtueller Welten In den letzten Jahren haben sich technisch immer anspruchsvollere und ‚realistischere’ Virtuelle Welten im World Wide Web entwickelt. In ihnen bewegen sich Nutzer in sogenannten Massively Multiplayer Online Social Games (MMOSG). Sie bieten Abenteuer und soziale Begegnungen in verschiedenen Genres. Besonders bekannt ist Second Life, das die Möglichkeit bietet, sich in einer 3-D-Welt selbst zu entfalten. Die Nutzer Virtueller Welten wie Second Life können virtuelle „Grundstücke“ erwerben. Sie stellen Kleidung für ihren Avatar und Möbel für ihre Wohnung her. Sie "verkaufen" anderen Spielern selbst erstellte „Gegenstände“ gegen virtuelle Währung (Linden $) oder bieten Dienstleistungen an. Zwischen Avataren werden Freundschaften geschlossen und Liebesbeziehungen eingegangen. Reale Unternehmen, oder Universitäten errichten Repräsentanzen in der virtuellen Welt. Auch diese Welt ist nicht frei von Konflikten und ungeklärten Rechtsfragen, die im Workshop diskutiert werden. Themen der Konferenz:
Universitäre Weiterbildungsprogramme und Studiengänge Informationsrecht (LL.M.)Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Heinrich Heine Universität Düsseldorf
Wissenschaftliches Forum für Recht & Informatik - WiFoRi1. Tagung des Wissenschaftlichen Forums für Recht & Informatik
IT-Compliance als Risikomanagement-Instrument16. März 2007, 14.00 - 19:30 Uhr
Die Veranstaltung richtete sich insbesondere an die Geschäftsführung und Entscheider mittelständischer Unternehmen. Kompetente Praktiker referierten zur Haftung bei fehlender IT-Compliance, zur Einhaltung von GDPdU und GOBS sowie zum Datenschutz. Die Teilnehmer erhielten direkt umsetzbare Empfehlungen über die Dokumentationspflichten durch ITIL, die Gewährleistung von IT-Sicherheit durch BSI-Standards und die Softwareunterstützung bei Compliance (am Beispiel von Beteiligungs-Management). Themen der Konferenz:
Diese Veranstaltung wurde gefördert von:
Haftungsfragen bei der Lieferung von Software in der Automobilindustrie Schutzmöglichkeiten, Risikominimierungen, und neue Entwicklungen Zu diesem Thema empfingen das Graduiertenkolleg TRUSTSOFT und die Deutsche Stiftung für Recht und Informatik (DSRI) am 15.1.2007 den nicht nur in Deutschland im Bereich des IT-Rechts renommierten Rechtsanwalt Dr. Meinhard Erben (Kanzlei Dr. Erben, Heidelberg). Herr Dr. Erben ist auch aufgrund seiner Funktion als Präsident der Association of European Suppliers for Automotive Software (AESAS), einer Vereinigung europäischer Softwarehäuser, die Software für Automobile herstellen, in seiner täglichen Praxis mit dem Vortragsthema involviert. Im Vortrag führte Herr RA Dr. Erben aus, dass Software einen zunehmend größeren Teil der Wertschöpfung in der Automobilindustrie ausmacht. Der Einsatz von Software gerade in sicherheitskritischen Bereichen eines Automobils birgt aber ein erhebliches Fehler- und damit auch Haftungspotential. Da die Software zum überwiegenden Teil nicht vom Automobilhersteller (OEM) selbst, sondern von kleinen und mittelständischen Softwarehäusern bereitgestellt wird, sehen sich diese bei einem vergleichsweise geringen Gewinn einer millionenschweren Haftung gegenüber, die etwa durch weltweite Rückrufaktionen entstehen kann. Herr Dr. Erben zeigte nun auf, unter welchen Voraussetzungen der OEM seine Zulieferer und damit letztlich auch das Softwarehaus in Regress nehmen kann und welche Maßnahmen durch das Softwarehaus getroffen werden können und müssen, um dieser Haftungsgefahr Herr zu werden. Neben einer strengen Einhaltung des Standes von Wissenschaft und Technik bei der Softwareentwicklung bieten sich dazu verschiedene vertragliche Regelungen an, deren Durchsetzung dem Softwarehaus aufgrund der Marktmacht des OEM jedoch in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten bereitet.
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