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FörderpreiseJährliche Ausschreibung desDSRI-Wissenschaftspreisfür eine herausragende Dissertation oder Habilitationsschrift auf dem Gebiet des Informationsrechts oder der Rechtsinformatik dotiert mit 2.000 €. DSRI-Absolventenpreisfür eine herausragende Diplom- oder Magisterarbeit, Bachelor- oder Die Arbeit soll
Die Preise werden jährlich vergeben. Die nächste Preisverleihung erfolgt auf der DGRI-Jahrestagung im November 2011. Einreichungsschluss ist der 10. Juni 2011 bei Die Bewerber/innen sollen von einer betreuenden Lehrperson vorgeschlagen werden, die begründet, weshalb die eingereichte Arbeit eine besondere Exzellenz aufweist. Die Arbeit sollte nicht vor 2009 abgeschlossen oder publiziert worden sein. Mit Annahme des Preises ist die Überlassung des gedruckten Werkes an die DSRI verbunden. Weitere Informationen zu den Förderpreisen unter www.dsri.de. Einreichungen sind zu richten an: Deutsche Stiftung für Recht und Informatik (DSRI) Preisverleihung Förderpreis 2010
Die für das Vergabeverfahren 2010 bestellten Gutachter haben mit übereinstimmendem Votum die rechtswissenschaftliche Dissertation über „Web 2.0 Plattformen im kommunalen E-Government“ von Dr. Jan Dirk Roggenkamp für den DSRI-Wissenschaftspreis 2010 ausgewählt. In seiner Laudatio begründete Prof. Büllesbach die Entscheidung: „Die Arbeit behandelt die Möglichkeiten der Verwaltungsmodernisierung mit Hilfe der neuen Medien. Die Untersuchung überschreitet die enge Grenze eines Faches und bewegt sich sowohl im Öffentlichen Recht als auch im Bürgerlichen Recht gleichermaßen sicher und kompetent. Die innovativen Thesen des Verfassers überschreiten mit einem klugen interdisziplinären Ansatz aber auch die Grenzen von Recht, Technik, Soziologie und Ökonomie. Die Gutachter heben den überzeugenden methodischen Tiefgang und das profunde Sachwissen des Verfassers hervor. Sie bewerten die Dissertation als eine hervorragende wissenschaftliche Leistung, die die Rechtswissenschaft in einem äußerst dynamischen und jungen Rechtsgebiet auf dem Weg zur Bewältigung neuer rechtlicher Fragen einen ein gutes Stück voranbringt.“ Der Preisträger hat die von Prof. Heckmann betreute Arbeit an der Universität Passau vorgelegt. Dort hatte er nach ersten Erfahrungen in der anwaltlichen Praxis zunächst eine wissenschaftliche Laufbahn eingeschlagen und zahlreiche wissenschaftliche Arbeiten publiziert. Nun ist er im Bundesministerium der Justiz auf einer für Fragen des IT-Rechts und E-Justice geschaffenen Referentenstelle tätig. Der DSRI-Absolventenpreis 2010 ist in diesem Jahr für eine Masterarbeit aus dem Fach der „Angewandten Informatik“ vergeben worden. Die von René Erfurth verfasste Arbeit zum Thema „Arbeitnehmerüberwachung am Personalcomputer“ wurde von Prof. Dr. Rüdiger Krause am Institut für Arbeitsrecht an der Universität Göttingen betreut. Die Gutachter an der Universität Göttingen bewerteten die rechtswissenschaftlich orientierte Abschlussarbeit eines Informatikers übereinstimmend mit 1,0 – sehr gut. Besondere Aktualität erlangte das Thema durch den neuen § 32 BDSG und durch das Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Laudator Prof. Büllesbach hob hervor, dass „die Masterarbeit eine hervorragende Aufarbeitung der mit der Überwachung der Internetnutzung von Arbeitnehmern verbundenen verfassungs- und datenschutzrechtlichen Probleme darstellt, die das Thema fast schon auf dem Niveau einer Dissertation erschöpfend behandelt. Die herausragende Vorleistung bestand darin, die in rechtstatsächlicher Hinsicht bedeutsamen technischen Möglichkeiten der Überwachung zu identifizieren und das rechtliche Rahmenwerk auszubreiten, in dem dieses technische Szenario rechtlich zu bewerten ist. Diese Bewertung ist unter Beachtung der neuen, auch verfassungsrechtlichen Entscheidungen und des in seinen Auswirkungen noch nicht abschließend beleuchteten § 32 BDSG sehr fachkundig und sachgerecht erfolgt. Die informatische und juristische Doppelqualifikation des Verfassers hat nach Ansicht der Juroren eine ausgezeichnete, ohne Einschränkung preiswürdige Arbeit hervorgebracht. “
Preisverleihung Förderpreis 2009
Der Vorsitzende der DSRI, Prof. Dr. Jürgen Taeger (Universität Oldenburg), erklärte, dass mit der exzellenten Promotionsschrift die Aufarbeitung des Spannungsverhältnisses zwischen möglichst effektivem Datenschutz durch Anonymisierung einerseits und dem Interesse an lückenloser Überwachung durch Strafverfolgungsbehörden andererseits gelungen sei. Die Arbeit an der Schnittstelle zwischen Technik und Recht sei ein Paradebeispiel für einen interdisziplinären Ansatz; sie argumentiert wissenschaftlich auf höchstem Niveau und ist gleichzeitig von großem praktischem Wert.
Preisverleihung Förderpreis 2008
Der mit 500 € dotierte DSRI-Absolventenpreis wurde in diesem Jahr an Frau Susanne Klein und Herrn Timoleon Kosmides vergeben.
Preisverleihung Förderpreis 2007
Der Preisträger Dr. Reinbacher nahm den Preis aus den Händen des DSRI-Vorstandsmitgliedes PD Dr. Irini Vassilaki für seine juristische Dissertation „Die Strafbarkeit der Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke zum privaten Gebrauch nach dem Urheberrechtsgesetz“ entgegen. In ihrer Laudatio hob Vassilaki hervor, das es dem Verfasser gelingt, sowohl dem mit Fragen des Urheberrechts befassten Juristen die strafrechtlichen Besonderheiten einer Rechtsverletzung deutlich zu machen, als auch dem Strafrechtler die urheber(zivil)rechtlichen Hintergründe verständlich auszulegen. Außerdem werden den Juristen insgesamt die erforderlichen informationstechnologischen Grundkenntnisse vermittelt.
Preisverleihung 2006
Der Preisträger wurde 1976 in Kassel geboren, studierte Rechtswissenschaften und Philosophie in Freiburg. Von 2002 bis 2004 war er Mitglied der Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung an der Universität Kassel, wo er im letzten Jahr mit Auszeichnung promovierte. Nach dem Referendariat in Hamburg ist er nun wieder in Kassel als Geschäftsführer der genannten Projektgruppe tätig. DSRI Pressemitteilung vom 6.10.2006
DSRI-Wissenschaftspreis verliehenZum ersten Mal wurde am 7.10.2005 bei einem Festakt im Kleinen Goldenen Saal in Augsburg der mit 2.000 Euro dotierte Wissenschaftspreis der in Oldenburg residierenden Deutschen Stiftung für Recht und Informatik (DSRI) verliehen. Als Preisträger des DSRI-Wissenschaftspreises 2005 waren aus zahlreichen Bewerbungen Dr. Barbara van Schewick (Berlin) und Dr. Benedikt Buchner (Augsburg) in einem Begutachtungsverfahren von den Gutachtern, die vom Vorsitzenden des Stiftungsrates Prof. Dr. Alfred Büllesbach bestellt worden waren, ausgewählt worden. Frau van Schewick, die ein Informatik- und eine Jura-Studium jeweils mit Bestnoten abschloss, wurde für ihre von Prof. Lawrence Lessig (Stanford University) und Prof. Dr. Bernd Lutterbeck (TU Berlin) betreute Arbeit "Architecture and Innovation - The Role of the End-to-End Arguments in the Original Internet" ausgezeichnet, die nach Ansicht der Gutachter in bahnbrechender Weise Ökonomie und Informatik zusammengebracht und für die aktuelle Regulierungstheorie fruchtbar gemacht hat. Der zweite Preisträger Benedikt Buchner nahm den Preis aus den Händen des DSRI-Vorsitzenden Prof. Dr. Jürgen Taeger (Universität Oldenburg) für seine juristische Habilitationsschrift "Informationelle Selbstbestimmung im Privatrecht" entgegen. In seiner Laudatio hob Taeger hervor, dass mit diesem Werk ein eigenes Lösungsmodell eines privatautonomen Datenschutzes entwickelt wurde, das auch auf die Herausforderungen künftiger technologischer Entwicklungen überzeugende Antworten liefert. Taeger bemerkte weiter, dass die preisgekrönte, von Prof. Helmut Köhler (Universität München) betreute Arbeit deutlich macht, dass weniger der Verlust an Vertraulichkeit, sondern vielmehr die Anonymität und der Automatismus von Entscheidungsprozessen das Persönlichkeitsrechte verletzende Problem der Verarbeitung personenbezogener Arbeiten darstellt. Neben dem Wissenschaftspreis konnte die Stiftung auch den mit einem Preisgeld von 500 Euro ausgestatteten DSRI-Absolventenpreis verliehen, mit dem Absolventen der Informatik, der Wirtschaftswissenschaften oder der Rechtswissenschaften für eine exzellente Studienabschlussarbeit (Diplom) auf dem Gebiet der Rechtsinformatik ausgezeichnet werden. Den Preis des Jahres 2005 nahm der Karlsruher Informatiker Christoph Sorge für seine bei Prof. Peter C. Lockemann angefertigte Diplomarbeit über "Softwareagenten: Vertragsschluss, Vertragsstrafe, Reuegeld" entgegen. Sie enthält, wie Taeger hervorhob, eine brillante interdisziplinäre Betrachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Aktivitäten von Softwareagenten. Das Werk kann unter der folgenden URL aus dem Netz heruntergeladen werden: Alle Preisträger erhielten von der LexisNexis Deutschland GmbH in Münster als weitere Anerkennung neben dem Preisgeld einen kostenfreien Zugang zu dem OnlineRechtsinformationssystem LexisNexis Recht. Der Otto Schmidt Verlag (Köln) überreichte Buchgeschenke.
v.l. Prof. Dr. Jürgen Taeger, Dr. Barbara van Schewick, Dr. Benedikt Buchner, Christoph Sorge
Den Dinner Speech beim Festakt hielt Peter Eßer, Vorstand der Fujitsu Siemens Computers GmbH aus Augsburg. DSRI-Pressemitteilung vom 10.10.2005
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